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Der Sportausschuss möge dem Rat zum Beschluss empfehlen:

Die Verwaltung wird beauftragt,
in Gesprächen mit der Verwaltung des Landkreises zu erörtern, inwieweit eine Aufnahme von Göttinger Sportvereinen und Sportanlagen in das Sportstättenförderprogramm des Landkreises in Betracht kommt.


Begründung
Der Landkreis hat seit Jahren ein Sportstättenförderprogramm aufgelegt, welches Vereinen ermöglicht, Zuschüsse zu Sanierungsmaßnahmen zu beantragen. Die Stadt Göttingen hat im vergangenen Jahr ihre Sportfördermittel in einem bescheidenen, jedoch spürbaren Rah-men erhöhen können, ein wie im Landkreis aufgelegtes Programm scheitert aber daran, dass der Stadt Göttingen nach Vorgabe des niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport für ihre freiwilligen Leistungen ein sehr enger Rahmen gesteckt wird.
Unabhängig vom Status der Stadt Göttingen und den daraus resultierenden finanziellen Ver-einbarungen zwischen Stadt und Landkreis steht die Sport-Infrastruktur auch den Bewoh-nern des Landkreises Göttingen uneingeschränkt zur Verfügung. So können Landkreisbe-wohner beispielsweise das Badeparadies und die Freibäder sowie die Sportangebote der GoeSF zum gleichen Tarif wie Bewohner der Stadt Göttingen nutzen, während die finanziel-len Lasten seitens der Stadt Göttingen allein zu tragen sind. Insofern erscheint es auf der anderen Seite logisch, dass auch Göttinger Sportvereine durch das Sportstättenförderpro-gramm des Landkreises gefördert werden sollten.



SPD-Ratsfraktion Göttingen

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