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Umsetzung der Sprachförderung


Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt Göttingen am 07. Juli 2006

 

Anfrage nach § 10 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse, die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften und die Ortsräte der Stadt Göttingen

Zur Umsetzung der Neuregelung der Sprachförderung in der Schule und im Elementarbereich fragen wir die Verwaltung:

Grundschulen

1. Wie wird die Umsetzung der Sprachförderung für schulpflichtige Kinder in den Göttinger Grundschulen organisiert?

2. Stehen zusätzliche Lehrerstunden dafür zur Verfügung?

3. Findet die Sprachförderung in den Grundschulen statt?

4. Werden Kinder von den Kindertagesstätten zum Sprachunterricht in die Grundschulen gebracht?

5. Wo werden Kinder unterrichtet, die keinen Kindergarten besuchen?

6. Gibt es für die Fahrt zum Sprachunterricht einen Fahrdienst?

7. Wenn ja, wie ist dieser Fahrdienst organisiert?

8. Unter welchen Voraussetzungen werden Kinder an anderen Kindertagesstätten, bzw. in der zuständigen Grundschule unterrichtet?

Für die Sprachförderung im Elementarbereich stehen in Göttingen nur noch die Hälfte der Mittel zur Sprachförderung zur Verfügung.

Kindertagesstätten

1. Bekommen in Göttinger Kindertagesstätten auch Kinder aus benachteiligten, deutsprachigen Familien Sprachförderung?

2. Auf der Basis welcher Zahlen wird der Zuschussbetrag zur Sprachförderung ermittelt?

3. Sind die Personalkosten für die Sprachförderung in Kitas ausreichend?

4. Wie wird die Zusammenarbeit zwischen Grundschulen und Kitas organisiert?

Welche Probleme treten dabei auf?

 

Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der SPD-Ratsfraktion zur

Ratssitzung am 07. Juli 2006

Umsetzung der Sprachförderung

 

Grundschulen

Zu Frage 1.:

Nach § 54a des z. Zt. gültigen Niedersächsischen Schulgesetzes sind Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können, verpflichtet, im Jahr vor der Einschulung an besonderen schulischen Sprachfördermaßnahmen teilzunehmen.

Die Sprachförderung, die bislang ein halbes Jahr vor der Einschulung stattgefunden hat, wird aufgrund des Erl. d. MK vom 1.3.2006 erstmals auf ein ganzes Jahr verlängert und beginnt unter Berücksichtigung der Sommerferien mit dem Schuljahr 2006/2007 am 1.8.2006.

Die Grundschulen richten für diese Kinder einen besonderen Unterricht zum Erwerb der deutschen Sprache oder zur Verbesserung der deutschen. Sprachkenntnisse ein.

Die Erziehungsberechtigten melden ihre schulpflichtigen Kinder nach Aufforderung durch den Schulträger im Mai des Vorjahres in der für sie künftig zuständigen Grundschule an. Die Schule stellt hierbei die deutschen Sprachkenntnisse der zum übernächsten Schuljahr schulpflichtigen Kinder fest.

Die Ergebnisse der Sprachstandsfeststellung teilt die Schule der Landesschulbehörde mit.

Zu Frage 2.:

Die Landsschulbehörde stellt der Grundschule, die die Sprachfördermaßnahme durchführt, für jedes Kind, das an der Sprachförderung teilnimmt, einen Zusatzbedarf von einer Lehrerstunde/Woche zur Verfügung.

Zu Frage 3.:

Die Sprachfördermaßnahmen finden vorrangig in den Kindertagesstätten statt und sind mit diesen sowie mit dem Schulträger abzusprechen, da der Ort der Maßnahme nach den Erfahrungen des Pilotprojektes an der Brüder-Grimm-Schule im Lebensumfeld der Kinder sein sollte, d.h. in den Räumen der Kindertagesstätte.

Zu Frage 4.:

Da die Sprachfördermaßnahmen grundsätzlich in den Kindertagesstätten stattfinden, fällt kein Fahrdienst an.

Wenn einzelne Kinder aus verschiedenen Kindertagesstätten in einer Grundschule unterrichtet werden, bringen die Eltern ihre Kinder in diese betreffende Schule oder es handelt sich nur um fußläufige Entfernungen.

Zu Frage 5.:

Die Sprachförderung findet für Kinder, die keinen Kindergarten besuchen, in der für sie zuständigen Grundschule statt.

Zu Fraae 6.:

Ein Fahrdienst zu den Sprachfördermaßnahmen ist nur denkbar, wenn Kinder aus anderen

Schuleinzugsgebieten zusammengefasst werden, um in einer bestimmten Schule oder in einer Kindertagesstätte an den Fördermaßnahmen teilnehmen zu können.

Dies könnte in ländlichen Gebieten mit. größeren Entfernungen der Fall sein. Für das Stadtgebiet Göttingen trifft dies nicht zu.

Zu Frage 7.:

Der Fahrdienst wird durch die Schulverwaltung des Landkreises Göttingen (Schülertransport) organisiert.

Notwendige Fahrten werden von den Schulen beim Landkreis Göttingen angemeldet.

Zu Frage 8.:

Die Kindertagesstätten sind den Einzugsgebieten der Grundschulen zugeordnet. Die Grundschulen untereinander regeln die Sprachfördermaßnahmen an den Kindertagesstätten die ihnen zugeordnet sind und informieren, soweit ein Kind zu einer anderen Schule gehört, die eigentliche zuständige Grundschule über die Fördermaßnahme.

Kindertagesstätten:

Zu Fragen 1. und 2.:

Seit 2003 hat das Land erstmalig den besonderen Zusammenhang eines gesicherten Erwerbs der deutschen Sprache auf den schulischen Erfolg durch die Zuwendung von Mitteln für Maßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache im Elementarbereich gewürdigt.

Kinder ausländischer Herkunft einschließlich der Kinder von Spätaussledlern und Kinder aus besonderes benachteiligten Familien werden seither in den Kindertagesstätten, die die

 

Zuwendungsvoraussetzungen erfüllten, gezielt gefördert (erfasst wurden alle Kinder, bis zur Einschulung).

Zum 01.01.2006 trat eine neue Richtlinie in Kraft, die am 01.08.2006 in den Kindertagesstätten zur Umsetzung kommt.

Zuwendungsvoraussetzung ist nun ausschließlich die Anzahl der Altergruppe der 3 - 5jährigen Kinder mit Migrationshintergrund. Kinder aus besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppen finden in der Bemessung der Zuwendungen nominal keine Berücksichtigung, sollen aber auch weiterhin gefördert werden. Da davon auszugehen ist, dass nicht alle Kinder ausländischer Herkunft einen Förderbedarf haben, ist zu erwarten, dass somit Kinder aus benachteiligten, deutschsprachigen Familien auch weiterhin entsprechend gefördert werden können.

Zu Frage 3.:

Im Förderzeitraum 2003 - 2006 erhielten 7 Göttinger Kindertagesstätten Fördermittel und somit zusätzliche Fachkraftstunden. Im Jahr 2006 konnten für die 7 Kindertagesstätten Mittel im Umfang von ca. 245.00 Euro vom Land zur Verfügung gestellt werden.

Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie wird künftig in 16 Göttinger Kindertagesstätten Sprachförderung durchgeführt, Das Land Niedersachsen stellt der Stadt Göttingen als öffentlichen Träger der Jugendhilfe für das Kindergartenjahr2006/07 eine Zuwendung in Höhe von 128.000 Euro zur Verfügung. Es werden zwar mehr Kinder in Göttingen in den Genuss zusätzlicher Förderung kommen. Gleichwohl wird der Umfang der Förderung für des einzelne Kind deutlich geringer ausfallen.

Aus Sicht der Verwaltung ist der Umfang der Sprachförderung in den Kindertagesstätten nach Reduktion der Landesförderung nicht mehr ausreichend.

Zu Fragen 4. und 5.:

Gewünscht ist seitens der Kindertagesstätten eine möglichst frühzeitige Zusammenarbeit mit den Grundschulen. Dort, wo dies auch dem Wunsch der Grundschulen entspricht, gelingt dies recht gut. So gibt es beispielsweise regelmäßige Kooperationstreffen unter Beteiligung aller im Einzugsbereich liegender Kindertagesstätten und der Grundschule, gegenseitige Hospitationsbesuche der Fachkräfte sowie einen Austausch über den Entwicklungsstand der einzuschulenden Kinder.

Vereinzelt gibt es Kooperationsvereinbarungen, in denen z.B. Absprachen zu gemeinsamen Projekten, Besuche der Schulkinder in den Kindertagesstätten, Besuche von Kindergartenkindern in der Grundschule, Organisation gemeinsamer Elternabende etc. verbindlich getroffen werden. Hier handelt es sich jedoch um positive Ausnahmen. Grundsätzlich muss leider gesagt werden, dass die dringend notwendige Zusammenarbeit bisher nur unregelmäßig zustande kommt.



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