|  | Großveranstaltungen im Stadtwald kostenpflichtig |
|  | |
|  |

Anfrage im Bau- und Planungsausschuss am 24. November 2005
Laut Presseberichten im Göttinger Tageblatt vom 14. November 2005 ("Bei Großveranstaltungen: Eintritt für Stadtwald?") will die für den Stadtwald zuständige Fachverwaltung von bestimmten Besuchern des Stadtwaldes Eintrittsgebühren kassieren.
Wir fragen deshalb die Verwaltung:
1. Seit wann und von wem werden Eintrittsgebühren für den Stadtwald erhoben?
2. Welche Eintrittsgeldtarife gibt es (Einzelkarten, Gruppentarif, Seniorenermäßigung, Familientarif, etc.)?
3. Wann und in welcher Form hat die Stadt Göttingen entschieden, Eintrittsgeld für den Stadtwald zu erheben?
4. Wenn 3. nicht der Fall ist, auf welchen rechtlichen Grundlagen fußt dann die Erhebung von Eintrittsgeldern?
5. Im Göttinger Tageblatt erklärt der Leiter des Fachdienstes Stadtwald, die Erhebung von Eintrittsgeldern beziehe sich auf die vom Rat beschlossene Verwaltungskostensatzung von 2001, und er sei erst jetzt gehalten, diese anzuwenden. Wer hat dazu eine Anweisung erteilt? Gibt es eine entsprechende Innerdienstliche Mitteilung?
6. Welche Einnahmen durch Eintrittsgelder sind bisher im Jahr 2005 erzielt worden?
7. Welche Einnahmen aus Eintrittsgeldern sollen im Jahr 2006 erzielt werden?
8. Welcher Haushaltsstelle sind die Einnahmen zugeordnet?
9. Wird der Herberhäuser Heimatverein als Veranstalter des jährlichen Vereinsboßelns mit Nachforderungen für die Jahre 2001, 2002, 2003 und 2004 rechnen müssen, da die Verwaltungskostensatzung ja bereits seit 2001 besteht und auch in den genannten Jahren das Boßeln stattfand?
10. Wenn Gebühren nur für Großveranstaltungen erhoben werden sollen, welche Kriterien sind dann für den Fachdienst Stadtwald für eine genehmigungs- und kostenpflichtige Großveranstaltung maßgeblich?
