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Die Verwaltung wird beauftragt, in Absprache mit den öffentlichen Hochschulen der Stadt ein so genanntes „Göttingen-Stipendium“ der Stadt Göttingen für fünf Studierende jährlich vorzubereiten und dem Rat zum Beschluss vorzulegen. Die Kriterien zur Vergabe der Stipendien sind im Ausschuss für Kultur- und Wissenschaft vorzubereiten.


Begründung
Durch die Stadt geförderte Stipendien ermöglichen Studierenden mit weniger finanziellen Mitteln ein Studium. Daneben sind die Stipendien selbst ein gutes Marketinginstrument um für die Stadt, die Wissenschaft bundesweit und auch international zu werben. Bekanntheitsgrad und Image können so mit erheblich geringeren finanziellen Mitteln als z.B. durch Anzeigenkampagnen gesteigert werden, zudem erhalten junge Menschen eine Zukunftschance.
Kriterien für die Vergabe der Stipendien sollten verschiedene soziale Aspekte berück-sichtigen.
Die Vergabe der Stipendien könnte gemeinsam mit der Universität und den Fachhochschulen erfolgen, entsprechende Richtlinien sind von der Verwaltung zu erarbeiten.
Denkbar wäre, die einzelnen Stipendien nach bekannten Göttingern und Wissenschaftlern zu benennen, wie z.B. ein „Gauß-Stipendium“, aber auch ein „Artur-Levi-Stipendium“.

 

Beschluss: einstimmig in den Kulturausschuss überwiesen.



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