Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, einen CAP-Supermarkt in Göttingen zu eröffnen. Die Verwaltung soll Fördermöglichkeiten prüfen, potenzielle Träger ansprechen und unter Berücksichtigung der örtlichen Einzelhandelsentwicklung denkbare Standorte ausloten.
Begründung
In mehr als 40 Städten und Gemeinden in Deutschland sind in den vergangenen Jahren Su-permärkte entstanden, die als Integrationsfirmen Menschen mit Behinderung ein spezielles Arbeitsplatzangebot bieten und zugleich die Nahversorgung sicherstellen. Neben der wirtschaftlichen Betätigung am Markt haben sie den sozialen Auftrag, in einem vorgeschriebenen Umfang (mind. 20 Prozent) schwer behinderte Menschen zu beschäftigen, deren Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt. Darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass eine arbeitsbegleitende psychosoziale Betreuung erfolgt. Die gesetzli-che Grundlage der Integrationsfirmen ist das Sozialgesetzbuch (SGB IX §§ 132-134).
CAP-Läden werden in Franchise der Genossenschaft der Werkstätten für Behinderte in Sin-delfingen betrieben (www.gdw-wfb.de, www.cap-markt.de). Die GDW erstellt Wirtschaftsgutachten und berät in der Vorbereitung und im laufenden Geschäft. CAP-Läden werden von verschiedenen Trägern als selbständiges, gemeinnütziges Unternehmen, das auf Dauer angelegt ist, betrieben. Die sorgfältige Standortwahl und die Marktanalyse sind in der Vorbereitung die wesentlichsten Punkte. Hierbei sind die Stadtverwaltungen wie etwa in Mühlheim behilflich. Integrationsfirmen werden in der Regel als gGmbH gegründet. So können also neben Zuschüssen auch Spenden angenommen und durch die Gemeinnützigkeit die entspre-chenden Steuervorteile genutzt werden.
Zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung sowie einen regelmäßigen Lohnkostenzuschuss gibt es die Ausgleichsabgabe. Außerdem erhalten einzelne CAP-Märkte Zuschüsse von Stiftungen zur Inventarisierung und für Personalkosten des Marktlei-ters. Für einige arbeitslose Mitarbeiter mit Behinderung können Personalkostenzuschüsse und Einstellungsprämien zum Betrieb einer solchen Firma beitragen.
Bei allen Zuschüssen hat der Träger natürlich einen Eigenanteil zu finanzieren. Ebenfalls selbst finanziert werden muss die erste Warenausstattung. Die Stadt Hilden hat etwa zur Unterstützung eines CAP-Ladens einen zinslosen Kredit gewährt.
einstimmig beschlossen
