Die Verwaltung wird beauftragt,
Die A7-Umleitung mit den zuständigen Behörden so zu regeln, dass das Stadtgebiet nicht mehr durch weitere LKW-Emissionen belastet wird.
Begründung
Um die NOx- und Feinstaubbelastung im Stadtgebiet nicht noch mehr zu erhöhen, ist es wichtig, den LKW-Verkehr möglichst in der Innenstadt und an den Ein- und Ausfallstraßen im Stadtgebiet zu verringern.
Der Grenzwert für Feinstaub darf nach geltendem Recht in Deutschland nur 35 mal im Jahr erreicht werden. Städte und Gemeinden müssen daher Maßnahmen ergreifen, um die Belas-tung für die Bürgerinnen und Bürger zu verringern.
