|  | Einrichtung einer Zentralen Vergabestelle |
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Anfrage im Gleichstellungs- und Personalausschuss der Stadt Göttingen
Nach verschiedenen Korruptionsvorwürfen gegen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Göttingen und von Eigenbetrieben kündigte der Oberbürgermeister im Mai 2005 an, eine "Zentrale Vergabestelle" einzurichten, in der die kommunalen Aufträge gebündelt werden sollten. Dennoch liegt dem Rat bis heute kein Konzept zur Diskussion und Beschlussfassung vor.
Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
- Wird die Einrichtung einer Zentralen Vergabestelle überhaupt noch vom Oberbürgermeister verfolgt?
- Warum sind verschiedene Modelle für eine Zentrale Vergabestelle, die in anderen Kommunen vorhanden sind, nicht vorgestellt und zeitnah in den Ausschüssen diskutiert worden?
- Damals hat der Oberbürgermeister angekündigt, die Zentrale Vergabestelle beim Gebäude- und Immobilienmanagement anzusiedeln.
a) Inwiefern ist dieses bisher beteiligt worden?
b) Sind die Mitarbeiter des Gebäude- und Immobilienmanagement über ihre bisherige Arbeitsbelastung befragt worden und wie stehen diese zu einer erheblichen Ausweitung ihrer Aufgaben?
Antwort der Verwaltung
Gemäß § 62 Abs. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung entscheidet der Oberbürgermeister über die Geschäftsverteilung, Organisation und Gliederung der Verwaltung. Dies gilt auch für die Einrichtung einer Zentralen Vergabestelle. Einzelheiten der künftigen Verwaltungspraxis werden dem zuständigen Fachausschuss in der nächsten Sitzung erläutert werden.
Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Zu 1) Ja
Zu 2) In anderen Kommunen praktizierte Modelle sind in die Entscheidungsfindung einbezogen worden.
Zu 3 a) b) Alle von der zu treffenden Zuständigkeitsentscheidung betroffenen Organisationseinheiten sind in dem erforderlichen Maße beteiligt worden. Einer besonderen Befragung einzelner Mitarbeiter von Organisationseinheiten bedurfte es nicht.
