|  | Versorgung ehemaliger Wahlbeamter |
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Anfrage im Ausschuss für Gleichstellung, Personal, Hauptsatzung und Geschäftsordnung
Wir fragen die Verwaltung:
1. Muss die Stadt Göttingen an frühere Wahlbeamte, die ein Bundestags- oder Landtagsmandat angenommen haben, aktuell noch Zahlungen leisten?
2. Gilt dies auch für diejenigen, die inzwischen ein Ministeramt angenommen haben und aus dem Parlament ausgeschieden sind?
3. Macht es bei etwaigen Ruhestandsleistungen einen Unterschied, ob ein Ministeramt in Niedersachsen oder einem anderen Bundesland ausgeübt wird?
4. Falls die Stadt auf der Grundlage eines rechtskräftigen Urteils solche Zahlungen leisten muss: Hat sich in den vergangenen zwölf Monaten an den Voraussetzungen der Zahlungen durch Übernahme eines öffentlichen Amts durch ehemalige Wahlbeamte etwas verändert und wie hat die Verwaltung darauf reagiert?
Antwort der Verwaltung (nicht öffentlich)
