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Interfraktioneller Antrag


Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, sich bei der Landesregierung und dem Städtetag mit der nachfolgenden Resolution für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik lebenden Ausländerinnen und Ausländer einzusetzen.

 


Begründung:
Städte und Gemeinden sind Orte an denen Bürgerinnen und Bürger ihren Lebensmittelpunkt haben. Hier werden demokratische Werte und politische Mitbestimmung unmittelbar gelebt und erfahrbar. Zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern, die in unserem Land seit vielen Jahren leben, hier Steuern zahlen, sich für unser Land engagieren und unsere Gesellschaft in vielen Bereichen verantwortungsvoll mitgestalten, werden bisher grundlegende Rechte der politischen Teilhabe verwehrt, weil sie aus einem anderen Land zugewandert sind. Drittstaatenangehörige leben heute in Durchschnitt bereits länger als 17 Jahre bei uns. Diese Menschen sind nicht mehr auf dem Weg, sondern längst in der Mitte unserer Gesellschaft angekommen. Sie identifizieren sich mit unserer Gesellschaft. Sie gehören dazu!
Wir wollen Integration fördern, indem wir Identifikation ermöglichen. Gleichberechtigte, auch politische Teilhabe ist die Voraussetzung für echte Identifikation. Der Maastrichtvertrag von 1992 hat für EU-Bürgerinnen und Bürger am Ort ihres Aufenthaltes das kommunale Wahlrecht eingeräumt und damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine politischen Teilhabe geschaffen. In vielen Ländern der EU – Belgien, Dänemark, Finnland, Irland, Niederlande, Schweden, Estland, Litauen, Slowakei, Slowenien und Ungarn – können Ausländerinnen und Ausländer schon heute unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit wählen. Das kommunale Wahlrecht würde auch bei uns die Teilhabe und damit die Demokratie in unserem Gemeinwesen stärken. Seine Einführung unterstreicht den Wert der grundgesetzlich garantierten Gleichheit aller Menschen und entzieht rassistischen und diskriminierenden Denkmustern ideologischen Boden. Deshalb brauchen wir gleiche Mitbestimmungsrechte für alle, die dauerhaft in Deutschland leben, unabhängig von ihrer Herkunft.
Von den rund 11.000 Ausländern über 16 Jahren, die am 31.12.08 in Göttingen lebten, dürfen bislang nur die Angehörigen der EU gleichberechtigt wählen, während der große Rest von über 7.000 Drittstaatlern politisch unmündig bleibt. Zukünftig sollen auch alle Drittstaatenangehörige, die fünf Jahre oder länger in der Bundesrepublik Deutschland leben, das aktive und passive Wahlrecht erhalten.



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