
Der Rat möge beschließen.
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert
1.In sofort aufzunehmenden Gesprächen mit den Stadtwerken Göttingen AG eine schnellstmögliche Sanierung des Teiches am Weendespring zu ermöglichen.
2.Des Weiteren die Frage, wer in Zukunft die weiteren Unterhaltungskosten trägt, zu klären.
Begründung:
Nach Durchsicht ihrer Grundstücksverträge hat die Stadt Göttingen vor einiger Zeit festgestellt, dass sie nicht - entgegen ihrer langjährigen Annahme - Eigentümerin des Teiches am Weendespring ist, sondern die Stadtwerke Göttingen AG.
Deshalb schließt die Stadt Göttingen - so die Auffassung des Ersten Stadtrats Hans-Peter Suermann - die Zuständigkeit für eine dringend erforderliche Sanierung ("Entschlammung"), wie auch für die weitere Pflege und den Betrieb des Teiches aus.
Bereits zuvor wurde im Laufe diesen Jahres auf Veranlassung der Stadt das Wasser abgelassen, um die Entschlammung vorzubereiten, mittlerweile geht von dem Teich eine stark wahrnehmbare Geruchsbelästigung aus. Weitere Verzögerungen stellen nun eine Gefahr für die Natur und den Erhalt des Naherholungsgebietes dar.
Soll das kleine Naherholungsgebiet für den Ortsteil Weende und die Stadt Göttingen gerettet und wieder belebt werden, muss unverzüglich die erforderliche Entschlammung als erster Schritt durchgeführt werden. Dies wird aber durch einen Eigentumsstreit, der starke Züge einer Provinzposse enthält, blockiert.
