Der Ausschuss möge dem Rat zum Beschluss vorlegen:
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Stadtwerken und kooperationsbereiten Energieversorgern zu prüfen, welche repräsentativen städtischen Gebäude sich auf Grund ihrer Statik und Exposition bzw. Windhöfigkeit für die Installation von Windgeneratoren eignen. Insbesondere für das Neue Göttinger Rathaus ist eine Kosten- und Rentabilitätsprüfung vorzunehmen und dem Ausschuss zeitnah vorzulegen.
Begründung:
Windräder drehen sich üblicherweise als Dreiflügler auf windexponierten Freiflächen oder zunehmend auch als Offshore -Anlagen in Küstennähe. Weniger bekannt und vergleichsweise neu auf dem Markt sind kleinere Anlagen, die ohne hohe Türme und raumgreifende Rotoren auskommen und speziell für die Installation auf Gebäuden konstruiert wurden. So produziert beispielsweise die Firma Quietrevolution unter Beteiligung der RWE futuristisch wirkende Windturbinen, deren geschwungene Rotorblätter aus Karbon sich vertikal um ein etwa fünf Meter hohes senkrechtes Metallgestänge drehen und mit einer Leistung von 6 kWh Strom generieren.
Die Stadt Göttingen könnte mit der Installation derartiger Windräder auf dem Göttinger Rathaus vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels ein deutliches und weithin sichtbares Zeichen setzen für die kreative Nutzung erneuerbarer Energien. Sollte das Ergebnis dieses Prüfauftrags eine Installation möglich und sinnvoll erscheinen lassen, könnten mit den Stadtwerken, kooperationsbereiten Energieversorgern und dem Netzbetreiber Eon Gespräche über eine Zusammenarbeit bei der Planung, Installation und dem Betrieb der Anlagen geführt werden. Da die Hersteller einen repräsentativeren und werbewirksameren Standort als das Göttinger Rathaus hier in der Region kaum finden werden, scheinen Verhandlungen über einen möglichen Preisnachlass Erfolg versprechend.
