|  | Interessenvertretung der Stadt in der WRG |
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Die Beantwortung der Anfrage wurde in den nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung verlegt.
Anfrage nach § 10 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse, die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften und die Ortsräte der Stadt Göttingen

Anfrage zur Sitzung des Rates der Stadt Göttingen am 09. September 2005

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele Sitzungen des Aufsichtsrates der WRG haben bisher stattgefunden?
2. Wann haben die Sitzungen statt gefunden und wer hat an den Sitzungen jeweils als Vertreter der Stadt Göttingen teilgenommen?
3. Welches Verfahren hält die Verwaltung zur Wahrung der städtischen Interessen und für einen kontinuierlichen Kommunikationsfluss und für eine erfolgreiche Arbeit der WRG für vorteilhafter?
a) den ständigen Wechsel der Ansprechpartner im Aufsichtsrat durch einen häufigen Wechsel der jeweiligen Vertreter der Stadt Göttingen im Aufsichtsrat?
b) eine regelmäßige Vertretung durch eine Person, die sich dadurch nicht ständig neu in die Themen einarbeiten muss und diese kontinuierlich verfolgen und bearbeiten kann?
4. Warum hat an der letzten Sitzung des Aufsichtsrates kein Vertreter der Stadt teilgenommen?
5. Wer war der von der Verwaltung bestimmte Vertreter für die Sitzung des Aufsichtsrates der WRG, die zuletzt stattgefunden hat?
6. Ist es richtig, dass an der Sitzung kein Vertreter der Stadt Göttingen teilgenommen hat, weil dieser verspätet kam und keinen Einlass mehr gefunden hat?
