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Änderungsantrag zur Sitzung des Ausschusses für Kultur und Wissenschaft

der Stadt Göttingen am 06. Juli 2006

Tagesordnungspunkt 3 und 4

Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft möge dem Rat zum Beschluss empfehlen:

Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird nicht zugestimmt.

Der Rat der Stadt Göttingen möge folgende Resolution beschließen:

1. Der Rat der Stadt Göttingen begrüßt das grundsätzliche Angebot des Landes Niedersachsen, einen verbindlichen Zuschussvertrag für das Deutsche Theater (DT) und das Göttinger Symphonie Orchester (GSO) für einen Zeitraum von 5 Jahren (von 2007 bis 2011) mit einer Grundfinanzierung auf der Basis der im Haushalt 2006 ausgewiesenen Mittel zuzusagen und sieht in den vorliegenden Vertragsentwürfen einen Schritt in die richtige Richtung zur Sicherung der beiden Göttinger Einrichtungen.

2. Der Rat der Stadt Göttingen fordert jedoch vom Land Niedersachsen darüber hinaus eine Regelung im Zuschussvertrag für das Deutsche Theater (DT) und das Göttinger Symphonie Orchester (GSO), die die tariflichen Steigerungen in den nächsten fünf Jahren ausgleicht. Die Verwaltung wird aufgefordert, mit dem Land Niedersachsen weitergehende Verhandlungen über ein solches Vertragsangebot zu führen.

 

Begründung:

Der vorliegenden Vertragsentwürfe enthalten aus Sicht des Rates noch nicht alle Regelungen, die für eine dauerhafte Sicherung des Deutschen Theaters und des Göttinger Symphonie Orchesters notwendig sind. Die fehlende Absicherung der Übernahme künftiger Tarifsteigerungen ist für die Kultureinrichtungen mit erheblichen Risiken verbunden. Die Stadt Göttingen wird es aufgrund der Auflagen der Kommunalaufsicht des Landes für den Städtischen Haushalt nicht möglich sein, die fehlenden Landesmittel in Zukunft auszugleichen.

Als Ergebnis müssten DT und GSO die ausbleibende Landesfinanzierung bei den eigenen Kosten kürzen. Bereits heute arbeiten DT und GSO bei höchster künstlerischer Qualität an ihrer Belastungsgrenze. Kürzungen der Gehälter gefährden etwa beim GSO die Einstufung als B-Orchester, die jedoch das Land selbst gefordert hatte, und damit das künstlerische Niveau. Kürzung der Schauspielergagen beim DT führen zu erhöhter Fluktuation und senken die Attraktivität der Bühne für talentierte Künstler.

 

Die in den Zielvereinbarungen vereinbarten Maßnahmen, wie die stärkere Förderung der Jugend, müssen für das DT und das GSO zudem auch wirtschaftlich realisierbar sein.

In einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Land müssen die künstlerische Qualität des DT und des GSO anerkannt und das kulturelle Angebot für die Region langfristig gesichert werden.

Der bisherige Verlauf der Vertragsverhandlungen hat gezeigt, dass eine klare Verhandlungsposition gegenüber dem Land auch zu Nachbesserungen führen kann. So hat das Land in seinem modifizierten Vertragsentwurf durch andere Zahlungsmodalitäten den Kultureinrichtungen bereits eine gewisse Zinsentlastung eingeräumt, die jedoch noch immer nicht ausreicht, um die zu erwartenden tariflichen Steigerungen auszugleichen. Für das DT wird künftig bei äußerst positiver Berechnung eine jährliche Unterdeckung von wenigstens 40.000 € entstehen.

 



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